Sicherheit in Heilig Kreuz
Dienstgeberbeauftragter:
Jürgen Baune, Weidenstraße 7, 49477 Ibbenbüren, Tel. 05451-12645
Sicherheitsbeauftragte:
St. Johannes Bosco:
Jürgen Baune, Weidenstraße 7, 49477 Ibbenbüren, Tel. 05451-12645
St. Ludwig:
Rainer Zedler, Kiefernweg 3, 49477 Ibbenbüren, Tel. 05451-13772
St. Modestus:
Ludger Fischer, Ankerstraße 22, 49479 Ibbenbüren, Tel. 05455-1596
St. Peter und Paul:
Herbert Mersch, Meisenweg 10, 49545 Tecklenburg, Tel. 05455-1645
Sicherheitsbeauftragte in den Kindergärten:
St. Johannes Bosco: Kathrin Brüggemann
St. Ludwig: Isabel Tappe
St. Peter und Paul: Sarah Hüppe
Ansprechpartner für Verantwortliche in den Kirchengemeinden des Bistums Münster im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz; Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Zuständige gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Information der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Organisationshilfe zu Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz für Kirchenvorstände im Bistum Münster
Informationen für Dienstgeberbeauftragte für Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Kath. Kirchengemeinden des Bistums Münster
Gesetzliche Unfallversicherung im Bereich der Katholischen Kirche: Merkblatt für Pfarreien, Stiftungen, Diözesen und Verbände (Verband der Diözesen Deutschlands Bonn, März 2006)
Versicherungsschutz für das Bistum Münster (05/2004)
Versicherungsschutz für freiwillige Helfer im Kindergartenbereich (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Januar 2007)
Erläuterungen:
Die/Der Dienstgeberbeauftragte für Arbeits- und Gesundheitsschutz einer Kirchengemeinde wird vom Kirchenvorstand per KV-Beschluss benannt. Mit der Bennennung sollen die Auflagen der staatlichen Behörden erfüllt werden. Als Ansprechpartner des Kirchenvorstandes (bzw. der Kirchengemeinde als Arbeitgeber) ist die/der Dienstgeberbeauftragte für die Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich. Folgende Tätigkeiten soll die/der Dienstgeberbeauftragte als Vertreter/in des Kirchenvorstandes insbesondere wahrnehmen:
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich ist der gesamte Kirchenvorstand als gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde. Diese gesetzlich bestehende Gesamtverantwortung wird nicht auf die/den Dienstgeberbeauftragte/n verlagert.
Bei Fragen stehen der/dem Dienstgeberbeauftragten der MEDITÜV Rhein-Ruhr, Donders-Ring 2 a, 48151 Münster (02 51/6 0920 -19), das BAD-Zentrum Münster, Hafenplatz 1, 48155 Münster (02 51) 66 32 66, sowie die Koordinierungsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bistum Münster (0251/4 95 - 6130 oder - 345) zur Verfügung.
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Arbeitgeber (und den Dienstgeberbeauftragten der Gemeinde) bei der Durchführung des Arbeitsschutzes unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sollen kollegial auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Arbeitssicherheit einwirken und ihr Arbeitsumfeld auf etwaige Sicherheitsmängel hin beobachten. Die/Der Sicherheitsbeauftragte trägt nicht mehr Verantwortung als andere Mitarbeiter/innen des Unternehmens, da sie weder Weisungsbefugnis besitzen noch Überwachungsfunktionen in Sachen Arbeitssicherheit wahrnehmen. Sicherheitsbeauftragte sollen keine leitende Funktion innehaben, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die gesetzliche Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Sozialgesetzbuch VII (§22 SGB VII).
[Artikel Nr.1685 vom 12.04.2010, Autor mw]


