Kindesmissbrauch
Verbrechen gegenüber Minderjährigen
Missbrauchskommission
Für "Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche" gibt es eine Kommission im Bistum Münster. Sie untersucht Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche.
Diese Kommission arbeitet auf der Grundlage der von den deutschen Bischöfen am 26. September 2002 beschlossenen Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz".
Diese sehen die Einsetzung eines diözesanen Beauftragten vor, dem in Fällen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs Minderjähriger die Prüfung der Vorwürfe sowie die Durchführung weiterer Maßnahmen gemäß den Leitlinien obliegt. Unterstützung erhält der diözesane Beauftragte von Fachleuten, die ihn bei seinen Ermittlungen unterstützen.
In den "Leitlinien zum Vorgehen bei Kenntnisnahme von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker im Bistum Münster" aus dem Jahr 2009 heißt es, dass diese Vergehen "einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen" haben. "Sie verletzen deren Würde und Integrität tief." Mit Blick auf die Täter heißt es, "dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist".
Außerdem stellen die Leitlinien fest: "Wenn ein Geistlicher sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche und fügt der kirchlichen Gemeinschaft schweren Schaden zu. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat."
Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche und kirchliche Mitarbeiter können sich direkt an die Kommission wenden.
Ansprechpartner:
Diözesaner Beauftragter und Vorsitzender
Pfarrer Dr. Hans Döink
Am Tüskenbach 18a
48653 Coesfeld
Tel: 02541 / 87333
E-Mail: doeink@bistum-muenster.de
Sekretariat
Horsteberg 11
48135 Münster
Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs Kostenlose Hotline: 0800-1201000
Ein Angebot der katholischen Kirche:
Leitlinien zum Vorgehen bei Kenntnisnahme von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker im Bistum Münster
Übersichtsseite des Bistums Münster
Informationsseite der Deutschen Bischofskonferenz
Dossier auf katholisch.de
Präventionsprojekt Kinderpornografie vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Artikel auf Wikipedia
GottesSuche Arbeits- und Selbsthilfegruppe "Glaube nach Gewalterfahrungen"
Materialien zum Schutz vor sexueller Gewalt Abteilung Jugendpastoral der Erzdiözese Freiburg
PräTect Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit (Bayerischer Jugendring)
Priester, Ermittler, Opfer-Anwalt: Hans Döink leitet Missbrauchs-Kommission
Seit 2007 leitet Dr. Hans Döink die Missbrauchs-Kommission im Bistum Münster. „Die vergangenen Wochen waren hart“, sagt er.
Coesfeld/Münster - Er ist Ermittler, Ankläger und manchmal auch so etwas wie ein Richter. In erster Linie aber ist Dr. Hans Döink Seelsorger. Darum, sagt er, sei er auch immer bei den Opfern und damit bei jenen, die von der Kirche viel zu lange sträflich vernachlässigt wurden. Seit 2007 führt der 71 Jahre alte Priester aus Coesfeld die Missbrauchs-Kommission des münsterischen Bistums.
Sexuelle Gewalt von Geistlichen gegen Kinder und Jugendliche, das hat es auch in der katholischen Kirche leider Gottes immer gegeben. Aber erst seit ein paar Wochen wird das ganze Ausmaß des Missbrauchs offenkundig. Seitdem hat Döink das Gefühl, in einen Abgrund zu blicken, der so tief ist, dass man den Boden nicht sehen kann. „Was ich fühle, sind vor allem Scham, Trauer und Betroffenheit“, sagt er. Dass er auch Wut empfindet und Zorn, wird er erst später sagen.
Hans Döink hat mit Opfern gesprochen und mit Tätern, er kritisiert die Kirche, zu der er gehört und die er nach wie vor liebt, an der er derzeit aber auch zweifelt und manchmal verzweifelt. „Bezogen auf die Aufklärung sind wir ein Mist-Laden“, sagt er, obwohl er sich normalerweise gewählt ausdrückt. Der Sumpf, durch den er täglich watet, macht ihm eine wohlgesetzte Sprache unmöglich. Aufklären und ahnden, vor allem: den Leidtragenden helfen und nicht die Täter schützen; ihm geht es um den Perspektivwechsel.
Knapp 50 Opfer haben sich in den vergangenen Wochen bei der Kommission gemeldet, die Fälle liegen Jahrzehnte zurück. Bistumsweit geht Döink derzeit von mindestens 16 schuldig gewordenen Geistlichen aus. Wie viele es am Ende sein werden, wie groß die Dunkelziffer ist? Da zuckt er nur die Schultern, und in seinen Augen spiegelt sich Resignation.
Das hohe Ross, auf dem manch ein Würdenträger zu sitzen scheint, eine Glaubensgemeinschaft, deren Spitze sich anscheinend in einer sich selbst genügenden Parallelwelt wähnt „und damit ein grundfalsches Selbstverständnis pflegt“. Bischöfe, die besser geredet hätten, andere, deren Schweigen wohltuend gewesen wäre: „Ich sehe diese Krise, die die Kirche erschüttert, auch als Chance“, sagt Döink. Und damit meint er nichts weniger als jenen revolutionären Gedanken, die gesamte Institution nicht infrage, gleichwohl aber auf den Kopf zu stellen. Darum sagt er auch, ihm wäre es lieb, wenn „die Erschütterung den Grund des Übels erreicht.“
In seinem Arbeitszimmer hängt ein Gemälde, der „Hahnenschrei“ von Andreas Felger, er liebt das Bild, es begleitet ihn seit Jahrzehnten. „Ich hoffe, dass wir wie Petrus bereuen und umkehren.“
Die Kommission, derzeit besteht sie aus drei Mitgliedern. Neben Döink, dem früheren Regens des Priesterseminars und vormaligen Pfarrdechanten in Dülmen, ist da noch die ehemalige Kriminalkommissarin Gudrun Schramm-Arntzen und die Kirchenrechtlerin Prof. Myriam Wijlens. Erstere verhört aufgrund ihrer Erfahrungen die Täter - so diese noch leben, die zweite beurteilt und urteilt, wenn nötig. Döink aber, der Priester, redet vor allem mit den Opfern. „Und manchmal halte ich auch den Kopf hin.“
Eine Frau, die sagte, es habe ihr gut getan, nach all den Jahren darüber gesprochen zu haben, ein Mann, der in einem kirchlichen Internat mehrfach missbraucht wurde und nun den früheren Leiter sprechen möchte, der angeblich von den Verbrechen wusste. Eine andere Frau, die vom Leid eingeholt wurde und nun eine neue Therapie benötigt: Döink versucht zu helfen - und sei es nur, indem er zuhört.
Wie aber schützt er seine Seele vor all dem? Hans Döink überlegt lange. „Ich versuche, mich an das Gute in der Kirche zu erinnern“, sagt er dann. Gut tue auch der Zuspruch und die Solidarität in der Kommission. Und manchmal helfe es ihm einfach auch, andere Aufgaben zu haben. Unlängst sei er zu einem Sterbenden gerufen worden. „Ich konnte nichts tun, ich konnte nur für ihn da sein.“
Da sein. Das wünscht er sich auch von seiner Kirche für die Missbrauchs-Opfer.
VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED ELMAR RIES
19 · 03 · 10
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Bistum. Das Bistum Münster wird ab sofort Anzeigen oder andere Hinweisen auf sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen "unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Münster weiterleiten", soweit nicht der Wille des Absenders (Opfers) dem entgegensteht. Dies haben jetzt die münstersche Staatsanwaltschaft und die Diözese vereinbart.
In einer gemeinsamen Presseerklärung informierten Staatsanwaltschaft und Bistum Münster am Freitag (26.03.2010) über ein Gespräch über die Behandlung von anhängigen Fällen sexuellen Missbrauchs.
Die Mitteilung geht auf ein Treffen des Leitenden Oberstaatsanwalts Hans-Jochen Wagner mit Generalvikar Norbert Kleyboldt am 24. März zurück. An dem Arbeitstreffen nahmen auch der Leiter der diözesanen Kommission für Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger sowie die Pressesprecher von Staatsanwaltschaft und Bistum teil.
Die gemeinsame Presseerklärung hat folgenden Wortlaut:
"Auch im Bezirk der Staatsanwaltschaft Münster und des Bistums Münster sind bedauerlicherweise eine Reihe von Fällen, die den sexuellen Missbrauch von Geistlichen an Minderjährigen zum Gegenstand haben, bekannt geworden. Die bisherigen Erkenntnisse aus den Wortmeldungen von Opfern und der öffentlichen Diskussion über Art und Ausmaß von sexuellem Missbrauch im katholisch-kirchlichen Umfeld machen eine zwischen beiden Institutionen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich.
Vor diesem Hintergrund haben der Chef der münsterischen Staatsanwaltschaft, Leitender Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner, der Generalvikar des Bistums Münster, Prälat Norbert Kleyboldt, und der Leiter der diözesanen Kommission für Missbrauchsfälle, Dr. Hans Döink, ein Gespräch geführt, das im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Obwohl es keine gesetzliche Anzeigepflicht gibt, wird das Bistum Münster Anzeigen oder sonstige Eingaben mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, die im Bereich des Bistums eingehen, unabhängig von möglicher Verjährung unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Münster weiterleiten, soweit nicht der Wille des Absenders (Opfers) dem entgegen steht.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht für eine noch verfolgbare Straftat besteht, und führt sodann die erforderlichen Ermittlungen durch. Das Bistum wird über das Ergebnis der Prüfung - soweit gesetzlich vorgesehen - von der Staatsanwaltschaft informiert.
Leitender Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner erklärte dazu: "Ob der "Verdacht einer verfolgbaren Straftat" besteht, ist eine juristische Frage; die kann nur von der Staatsanwaltschaft geklärt werden."
Generalvikar Norbert Kleyboldt sieht in der Vereinbarung ein klares Signal für den Willen des Bistums, all diese Fälle lückenlos einer Aufklärung zuzuführen; insbesondere soll hierdurch auch dem manchmal in der Öffentlichkeit geäußerten Verdacht der Vertuschung der Vorfälle durch die Kirche entschieden entgegen getreten werden."
Text: göc, pd
26.03.2010
[Artikel Nr.1671 vom 04.06.2010, Autor mw]


